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Apr.
Neben der Unterbrechung und Hemmung von Fristen, bedingt der derzeitige Ausnahmezustand – behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie - unter anderem Einschränkungen im Parteienverkehr an Gerichten und Behörden. Die Abberaumung nicht zwingend notwendiger Verhandlungen ist eine weitere Folge der Notwendigkeit, soziale Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. Seit 22. März 2020 ist das COVID-19-Justizbegleitgesetz in Kraft, als rechtlicher Rahmen für die ...